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Grundwerte der Medizinethik

Bild: CanStockPhoto

Im Bereich der Medizin treffen wir auch auf grundsätzliche ethische Themen wie das Recht auf Leben und Unversehrtheit.

Wenn die Organe eines Menschen sechs todkranke Personen retten könnten, warum ist es dann nicht erlaubt, einen Menschen zu diesem Zweck zu töten? Im Bereich der Medizin treffen wir neben vielen ethischen Spezialfragen auch auf grundsätzliche ethische Themen wie das Recht auf Leben und Unversehrtheit. Die Medizinethik setzt sich mit Werten und Normen auseinander, die helfen, in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens richtige und gute Entscheidungen zu treffen.

In der medizinischen Ethik sind neben dem Grundwert der Menschenwürde vier Werte zentral:

  • Fürsorge: dem kranken Menschen helfen, für ihn sorgen, sein Wohl ins Zentrum stellen und ihm Gutes tun.
  • Nicht-Schaden: keine Patienten übermässigen oder gar unnötigen Risiken aussetzen, keine unsichere Behandlung durchführen, Nebenwirkungen beachten.
  • Gerechtigkeit: alle Patienten gerecht und gemäss ihren Bedürfnissen behandeln, niemanden aufgrund von Herkunft, beruflicher Stellung, Charakter etc. bevorzugen oder benachteiligen.
  • Selbstbestimmung: Der Patient, die Patientin muss über die mögliche Behandlung Bescheid wissen und dem Eingriff ausdrücklich zustimmen.

Daneben gibt es weitere Werte, etwa dass Ärztinnen und Ärzte einfühlsam sein sollen und das Arztgeheimnis wahren. Auch wird in der Medizinethik über den Wert der Eigenverantwortung diskutiert. Aus diesem leitet sich die Norm ab: Alle Menschen sollen Verantwortung tragen für ihre Gesundheit.

Fürsorge, Nicht-Schaden, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung gelten als so wichtig, dass man von den vier medizinethischen Prinzipien spricht. Allerdings ist es oft nicht möglich, gleichzeitig alle vier Prinzipien vollständig umzusetzen, da sie sich in der Praxis häufig widersprechen. Drei Beispiele zeigen dies auf:

Fürsorge versus Nicht-Schaden
Gemäss dem Fürsorgeprinzip soll ein Patient die wirksamste Therapie bekommen. Doch medizinische Eingriffe sind immer mit kleineren oder grösseren Risiken verbunden. Die Nebenwirkungen können in seltenen Fällen sogar lebensgefährlich sein. Das heisst, dem Fürsorgeprinzip steht das Nicht-Schaden-Prinzip gegenüber. Es verlangt, die Risiken sehr gut abzuwägen und den Patienten oder die Patientin keinen zu grossen Gefahren auszusetzen.

Selbstbestimmung versus Nicht-Schaden
Nach dem Selbstbestimmungsrecht entscheidet jede Patientin und jeder Patient selbst, welche Behandlung eingesetzt werden soll. Ist diese angesichts des Gesundheitszustandes zu gefährlich, da er beispielsweise nicht genügend stabil ist für eine grosse Operation, darf der Eingriff nicht durchgeführt werden, da sonst das Nicht-Schaden-Prinzip missachtet wird.

Fürsorge versus Gerechtigkeit
Die Transplantation von Organen ermöglicht Personen mit schweren Nieren- oder anderen Erkrankungen eine bessere Lebensqualität, wie es das Prinzip der Fürsorge verlangt. Leider stehen aber nicht genügend Organe zur Verfügung, um jeder Person mit einer solchen Erkrankung eine Transplantation zu ermöglichen. Dies führt zu Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert, die verfügbaren Organe nur aufgrund medizinischer Kriterien zu vergeben. Es wäre nicht gerecht, eine reiche oder eine berühmte Person zu bevorzugen. Haben zwei Personen für ein bestimmtes Organ eine vergleichbare medizinische Prognose, soll es der Person transplantiert werden, die auf der Warteliste weiter oben steht.

Im Einzelfall braucht es eine Güterabwägung. Es geht darum, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Dazu müssen sowohl die medizinischen Informationen wie Röntgenbild, Blutbild etc. beachtet werden als auch das Wertebild. So kann man die Werte benennen und gewichten, denn in einem Fall wiegt der eine Wert, im anderen Fall ein anderer Wert schwerer.

Dazu ein Beispiel: Bei einer schwerkranken 25-Jährigen sind die Patientin wie auch das Ärzteteam eher bereit, die Last grosser Nebenwirkungen in Kauf zu nehmen, um einen bösartigen Krebs zu bekämpfen, als bei einem sehr alten Menschen. Bei der hochbetagten Person steht in der Güterabwägung die aktuelle Lebensqualität mehr im Zentrum als die langfristige Besiegung der Krankheit.

Der medizinische Alltag ist natürlich komplexer als in diesem Beispiel. Die teilweise sehr schwierigen Entscheidungen werden auch nicht allein dem medizinischen Personal und den Patientinnen und Patienten überlassen. An vielen Spitälern und in Fachverbänden erarbeiten Ethikkommissionen für ethisch heikle Situationen Richtlinien und reagieren, wenn falsche Entscheidungen getroffen werden.

Medizin, Gentechnik und Ethik

Viele medizinische Anwendungen der Gentechnik sind aus ethischer Sicht unproblematisch. Die gentechnische Herstellung von Medikamenten und Impfstoffen beispielsweise wird ethisch positiv beurteilt, denn sie trägt den Werten Nicht-Schaden und Fürsorge Rechnung: Solche Arzneien bringen weniger Risiken mit sich als herkömmlich hergestellte. Auch die Erkennung von Krankheitserregern mithilfe der Gentechnik wird aus ethischer Sicht begrüsst: Durch die schnelle und zuverlässige Diagnose beispielsweise von AIDS kann die Person rasch informiert und behandelt werden, wie es die Werte der Selbstbestimmung und der Fürsorge fordern.

Aus ethischer Sicht schwierige Fragen stellen sich beim Einsatz von Gentests zur Diagnose von Erbkrankheiten und bei der Gentherapie. Wie bei ethischen Fragen üblich, gibt es gute Gründe, die für die Anwendung dieser Tests und Therapien sprechen, aber auch gute Gründe dagegen.

Erstellt: 22.04.2018

Dieser Beitrag integriert Inhalte von der ehemaligen Website gene-abc.ch, die im Jahr 2016 von SimplyScience übernommen wurde. Das Gene ABC war eine Initiative des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) und umfasste auch eine Reihe von YouTube-Videos.

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